Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.03.2025):
1. Die Hundepension Pawdreams, Nicole Dawe (nachfolgend Hundepension), nimmt den Hund des Besitzers/Halters (nachfolgend Halter) für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Halter konnte die Hundepension vorab kennenlernen. Zwischen dem Halter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundepension wird demnach ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil des Vertrages sind die hier aufgeführten AGB. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist die Hundepension den Halter ausdrücklich auf die AGB hin. Jeder Halter, der mit der Hundepension einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten AGB einverstanden.
2. Der Halter bleibt auch während der Betreuungszeit durch die Hundepension Halter des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Halter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, bei der Schäden während der gewerblichen Inobhutnahme Dritter mitversichert sind.
3. Die Hundepension gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während des Aufenthalts eine artgerechte Haltung sowie Auslauf, Beschäftigung und liebevolle Betreuung. Die Genehmigung des Veterinäramts Landkreis Kassel für die Führung der Hundepension liegt nach §11 (1) TSchG. vor.
4. Der Halter wird durch die Pension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
5. Der Halter bestätigt, dass alle Informationen und Angaben im Vertrag und die Eintragungen im Impfpass vollständig und wahrheitsgetreu sind. Der Halter versichert, dass der zu betreuende Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt, insbesondere gegen Staupe, Hepatitis, Zwingerhusten, Parvovirose, Tollwut und Leptospirose und dass er frei von Parasiten ist. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Halters. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes in der Pension zu hinterlegen. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten (z.B. Flöhe) mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten, wie z.B. für Desinfektion, daraus entstandenen Pensionsausfall und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
6. Der Halter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und andere Hunde ist.
7. Die gesamten Gebühren sind bis zum Beginn der Unterbringung in voller Höhe fällig und der separaten Preisliste zu entnehmen. Die Bezahlung kann in bar oder per Überweisung erfolgen. Bei Aufenthalten ab 5 Tagen ist der volle Betrag 28 Tage vorher zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen von 21 Tagen oder weniger ist er sofort fällig. Die Buchung kann per Email oder Whatsapp erfolgen und wird von der Hundepension auch auf diesem Weg bestätigt. Damit gilt der Tag bzw. Zeitraum als fest reserviert.
8. Das gewohnte Futter des Hundes wird in ausreichender Menge vom Halter gestellt. Bei kleineren Mengen portionsweise, bei größeren Mengen bzw. längeren Aufenthalten in geeigneten, fest verschließbaren Behältern mit Messbecher (keine Säcke).
9. Soweit für den Hund eine Sonderbehandlung – z.B. bezüglich Medikamente, Futter, Umfang o.ä. erforderlich ist, hat dies der Halter ausdrücklich durch klare Angaben schriftlich im Vertrag festzuhalten. Für Medikamentengaben und andere Serviceleistungen fallen Kosten an – siehe Preisliste. Etwaige Krankheiten, auch chronische Krankheiten, sind der Hundepension vor Besuchsbeginn mitzuteilen.
10. Es wird keine Haftung für Gegenstände aus dem Eigentum des Halters (Decken, Leinen u.a.) übernommen. Der Halter ist verpflichtet, die Hundepension über eventuelle Verhaltensprobleme und Auffälligkeiten seines Tieres aufzuklären. Bei starken Fehlverhalten (Aggression, Angst, Zerstörung u.a.), welches eine Unterbringung unmöglich oder unzumutbar macht, ist die Hundepension berechtigt, die Unterbringung vorzeitig abzubrechen bzw. Aufenthalte abzusagen. Der Halter verpflichtet sich für diesen Fall, den Hund umgehend abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen. Ist dies nicht möglich, ist die Hundepension berechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen. Die zusätzlichen Kosten sind vom Halter zu tragen. Auch Angst-/Panikverhalten des Hundes können Anlass zum Abbruch des Aufenthaltes sein, sofern eine weitere Betreuung für den Hund unzumutbar erscheint. Auch Rüden, die in den Räumen markieren oder Hündinnen, die läufig sind oder werden, können wir bei uns nicht unterbringen.
11. Die Hunde werden ausschließlich an der Leine oder ggfs. Schleppleine geführt. Der Halter erteilt ausdrücklich die Erlaubnis zum Gassi gehen. Die Pension ist bemüht, tägliche Gassigänge von Montag – Freitag durchzuführen, behält sich aber vor, diese bei schlechtem Wetter (große Hitze, Sturm, Schnee, Glätte) und in besonderen Fällen auszusetzen und die Hunde anderweitig zu beschäftigen und auszulasten. Ebenso sind Gassigänge bei unsicherem oder fehlendem Equipment (schlecht sitzendes Geschirr/Halsband, kein Sicherheitsgeschirr bei sehr ängstlichen Hunden o.ä.) aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
12. Der Halter erteilt sein Einverständnis, dass Bild- und Filmaufnahmen seines Hundes für Werbezwecke der Hundepension verwendet werden dürfen.
13. Die Hunde werden nicht in Zwingern, sondern im Haus in einer oder mehreren Gruppen mit insgesamt bis zu 10 Hunden gehalten und nehmen auch am Freilauf im eingezäunten Außengelände teil. Dem Halter sind dadurch mögliche Risiken klar und er erklärt sich ausdrücklich mit dieser Art der Haltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden. Für Verletzungen, Erkrankungen, Todesfall, Deckunfälle etc. wird keine Haftung übernommen. Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalls/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe und unverzüglich durch den Halter übernommen. Ob eine tierärztliche Versorgung notwendig ist, entscheiden die Hundepension und natürlich der Tierarzt. In schweren medizinischen Situationen, z.B. Verkehrsunfall, lebensbedrohliche Erkrankung, versucht die Hundepension selbstverständlich den Halter oder die Notfallperson – sofern erreichbar – umgehen zu informieren. Alle Kosten werden in jedem Fall vom Halter getragen. Kosten, die der Hundepension entstanden sind, sind sofort bei Abholung fällig. Tierarztkosten und sonstige externe Kosten sind direkt mit dem Tierarzt abzurechnen und werden nicht von der Hundepension vorgestreckt. Die Hundepension behält sich vor, den Tierarzt auszuwählen. Einen Anspruch auf die Behandlung durch den eigenen Tierarzt des Hundes gibt es nicht. Die Hundepension wird immer den nächstmöglichen/erreichbaren Tierarzt/Tierklinik in Anspruch nehmen.
14. Läufige Hündinnen können nicht in der Hundepension untergebracht werden. Sollte eine Hündin läufig sein oder werden, fallen zusätzliche Kosten von 100% pro Tag auf den Tagesbetreuungs- bzw. Pensionspreis für Einzelunterbringung und -betreuung an, falls dies möglich sein sollte. Ansonsten muss die Hündin sofort abgeholt werden oder wird auf Kosten des Halters in einer anderen Pension mit Einzelhaltung untergebracht.
15. Schadenersatzansprüche des Halters sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schadenersatzansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
16. Der Halter muss die Hundepension umgehend benachrichtigen, falls der vereinbarte Abholtermin (Tag, Uhrzeit) nicht eingehalten werden kann und der Aufenthalt verlängert oder verkürzt werden muss. Eine Rückerstattung der Kosten bei einer vorzeitigen Abholung ist nicht möglich. Eine Verlängerung ist abhängig davon, ob noch ein Platz frei ist. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
17. Der Halter verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Termin (Tag, Uhrzeit) wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht wie vereinbart abgeholt wird, wird die zusätzliche Zeit in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Die Hundepension ist berechtigt bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Termin, das Tier nach einer zumutbaren Frist anderweitig unterzubringen. Evtl. anfallende Kosten übernimmt der Halter. Erfolgt auch weiterhin innerhalb 1 Woche nach dem abgelaufenen Abholtermin keine Abholung oder entsprechende Rückmeldung des Halters oder seiner Angehörigen, wird der Hund in geeignete Hände vermittelt oder veräußert. Der Halter hat damit keinerlei Anspruch mehr auf sein Tier. Evtl. anfallende Kosten für die Vermittlung und Unterbringung bis dahin müssen vom Halter übernommen werden. Im Falle der Veräußerung wird diese mit den entstandenen Kosten für die Unterbringung des Hundes und den entstandenen Kosten verrechnet.
18. Bei Stornierung des gebuchten Aufenthalts werden folgende Kosten fällig. Es gibt keine Erstattung bei früherer Abholung egal aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt:
Pension:
Bis 28 Tage vor Anreisetermin kostenlos,
bis 21 Tage vor Anreisetermin 50%,
bis 14 Tage vor Anreisetermin 75%,
darunter 100% der gesamten Pensionskosten.
Tagesbetreuung
Absage bis 48 Stunden vorher kostenlos,
bis 24 Stunden vorher 50%,
darunter 100%.
Mit Abo keine weiteren Kosten als die Abokosten.
19. Nebenabreden dieses Vertrages sind nicht getroffen worden und bedürfen der Textform. Dies gilt auch für das Ändern, Abbedingen oder Ergänzen dieser Klausel.