Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.04.2024):
1. Die Hundepension Pawdreams, Nicole Dawe, (nachfolgend: Hundepension) nimmt den Hund des Hundebesitzers/Besitzerin (nachfolgend: Besitzer) für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Besitzer konnte die Hundepension vorab kennenlernen. Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundepension wird demnach ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil des Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist die Pension jeden Hundehalter ausdrücklich auf die AGB hin. Jeder Hundehalter, der mit der Pension einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten AGB einverstanden.
2. Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit durch unsere Pension Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zubetreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht (mit Fremdhütung). Der Hundehalter steht für durch seinen Hund angerichtete Schäden ein, unabhängig von der Versicherung.
3. Die Pension gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während des Aufenthaltes eine artgerechte Haltung sowie genügend Auslauf, Beschäftigung und liebevolle Betreuung. Die Genehmigung des Veterinäramts Landkreis Kassel für die Führung der Pension liegt vor nach §11 (1) TSchG.
4. Der Hundehalter wird durch die Pension benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
5. Es besteht keine Verpflichtung der Hundepension, die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären.
6. Der Besitzer des Hundes bestätigt, dass alle Informationen und Angaben im Pensionsvertrag und die Eintragungen im Impfpass vollständig und wahrheitsgetreu sind. Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt, insbesondere gegen Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Tollwut, Parvovirose und Leptospirose und dass er frei von Parasiten ist. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Pension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes in der Pension zu hinterlegen.Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten (z.B. Flöhe) mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten, wie z. B. für Desinfektion, daraus entstandenen Pensionsausfall und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Etwaige Krankheiten und Besonderheiten, auch chronische Krankheiten, sind der Tierpension vor Besuchsbeginn mitzuteilen. Einer Haftung für Gesundheitsschäden auf Grund zuvor nicht genannter Erkrankungen oder Besonderheiten wird ausgeschlossen. Der Besitzer ist ebenfalls verpflichtet, die Pension über weitere Eigenheiten (Verhalten, Aggressivität oder Ängstlichkeit) seines Tieres vor Beginn des Aufenthaltes zu informieren. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während dessen Aufenthaltes in der Tierpension übernimmt die Pension nicht.
7. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und andere Hunde ist.
8. Die gesamten Gebühren sind bis zum Beginn der Unterbringung in voller Höhe fällig und der Preisliste zu entnehmen.
9. Das gewohnte Futter des Hundes wird in ausreichender Menge vom Besitzer gestellt. Bei kleineren Mengen bitte portionsweise oder, bei größeren Mengen/längeren Aufenthalten in geeigneten, fest verschließbaren Behältern mit Messbecher (keine Säcke) mit Angabe der Menge. Es gibt feste Fütterungszeiten von 6-7 und 18-19 Uhr.
10. Soweit für den Hund eine Sonderbehandlung -z.B. bezüglich Medikamente, Futter, Umgang u.a. erforderlich ist, hat dies der Besitzer ausdrücklich und durch klare Angaben schriftlich im Betreuungsvertrag festzuhalten. Für Medikamentengaben fallen zusätzliche Kosten an, ebenso für spezielle Betreuung z.B. bei Demenz oder Inkontinenz– siehe Preisliste.
11. Es wird keine Haftung für Gegenstände aus dem Eigentum des Besitzers (Decken u.a.) übernommen.
12. Der Besitzer ist verpflichtet die Hundepension über eventuelle Verhaltensprobleme und Auffälligkeiten seines Tieres aufzuklären. Bei starkem Fehlverhalten (Aggression, Angst, Zerstörung u.ä.), welches eine Unterbringung unmöglich oder unzumutbar macht, ist die Hundepension berechtigt, die Unterbringung vorzeitig abzubrechen und ggfs. weitere
Aufenthalte abzusagen. Der Besitzer verpflichtet sich für diesen Fall, den Hund umgehend abzuholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen zu lassen. Ist dies nicht möglich, ist die Hundepension berechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen. Die zusätzlichen Kosten sind vom Besitzer zu tragen. Auch Angst-/Panikverhalten des Hundes können Anlass zum Abbruch des Aufenthaltes sein, sofern eine weitereBetreuung für den Hund unzumutbar erscheint. Auch Rüden, die in den Räumen markieren oder Hündinnen, die läufig sind/werden können wir bei uns nicht unterbringen. Reinigungskosten stellen wir je nach Aufwand in Rechnung. Nach Absprache kann das Tragen von Rüdenbinden eine Möglichkeit sein.
13. Die Hunde werden stets an der Leine geführt. Die Hundepension übernimmt keinerlei Haftung aus möglichen Folgen von schlecht sitzenden Geschirren oder Halsbändern (z.B. Abhandenkommen des Hundes, Unfall des Hundes oder durch den Hund verursachten Unfall, Schäden an oder durch den Hund etc.). Der Hundebesitzer trägt dafür Sorge, dass sein Hund weder aus Halsband noch Geschirr schlüpfen kann.
14. Der Besitzer erteilt sein Einverständnis, dass Bild- und Filmaufnahmen seines Hundes für Werbezwecke der Hundepension verwendet werden dürfen.
15. Die Hunde werden nicht in Zwingern, sondern im Haus in zwei Gruppen mit insgesamt maximal 10 Tieren gehalten und nehmen auch am Freilauf im eingezäunten Außengelände teil. Dem Hundebesitzer sind dadurch mögliche Risiken klar und er erklärt sich ausdrücklich mit dieser Art der Haltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden. Für Verletzungen, Erkrankungen, Todesfall, Deckunfälle etc. wird von der Hundepension keine Haftung übernommen.
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe und unverzüglich durch den Hundehalter übernommen. Ob eine tierärztliche Versorgung notwendig ist, entscheiden die Hundepension und natürlich der Tierarzt.In schweren medizinischen Situationen -z.B. Verkehrsunfall, lebensbedrohliche Erkrankung- versucht die Hundepension selbstverständlich den Besitzer oder die Notfall-Person –sofern erreichbar- umgehend zu informieren. Alle Kosten werden in jedem Fall vom Besitzer getragen. Kosten, die der Hundepension entstanden sind, sind sofort bei Abholung fällig. Tierarztkosten und sonstige externe Kosten sind direkt mit dem Tierarzt abzurechnen und werden nicht von der Hundepension vorgestreckt.
16. Läufige Hündinnen können nicht in Pension genommen werden. Sollte eine Hündin läufig sein oder werden, ist der Aufenthalt sofort beendet und die Hündin muss abgeholt werden. Oder sie wird auf Kosten des Besitzers in einer anderen Pension mit Einzelbetreuung untergebracht falls möglich.
17. Haftung
Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Eine Kopie der Police ist dem Betreuungsvertrag beizulegen.
Der Hundebesitzer persönlich haftet uneingeschränkt gegenüber der Hundepension. Auch für solche Schäden und Verletzungen, welche der Hundepension und Nicole Dawe und deren Ausstattung und Eigentum daraus entstehen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert.
Gleichermaßen haftet der Hundebesitzer persönlich für sämtliche Schäden und Verletzungen, die von seinem Hund verursacht werden. Dies gilt auch gegenüber anderen Kunden und Hunden der Hundepension. Die Regelung und Abwicklung des Schadensfalls erfolgt direkt zwischen Besitzer und geschädigter Person. Der Besitzer ermächtigt die Hundepension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.
Es bleibt dem Besitzer frei seine Hundehalterhaftpflichtversicherung oder seine Fremdhüter-Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Hundepension ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
18. Abholung
Der Besitzer muss die Hundepension umgehend benachrichtigen, falls der vereinbarte Abholtermin (Tag, Uhrzeit) nicht eingehalten werden kann und der Aufenthalt verlängert oder verkürzt werden muss. Eine Rückerstattung der Pensionskosten bei einer vorzeitigen Abholung ist nicht möglich.
Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht wie vereinbart abgeholt wird, wird die zusätzliche Zeit in Rechnung gestellt.
Die Hundepension ist berechtigt bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Termin, das Tier nach einer zumutbaren Fristanderweitig unterzubringen. Evtl. anfallende Kosten übernimmt der Besitzer. Erfolgt auch weiterhin innerhalb von 1 Woche nach dem abgelaufenen Abholtermin keine Abholung oder entsprechende Rückmeldung des Besitzers oder seiner Angehörigen, wird der Hund in geeignete Hände vermittelt oder veräußert. Der Besitzer hat damit keinerlei Anspruch mehr auf sein Tier.
Evtl. anfallende Kosten für die Vermittlung und Unterbringung bis dorthin müssen vom Besitzer übernommen werden. Im Falle der Veräußerung wird diese mit den entstandenen Kosten für die Unterbringung des Hundes und den entstandenen Kosten verrechnet. Weitere offene Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
19. Bei Stornierung des gebuchten Aufenthaltes werden folgende Kosten fällig:
Pension:
Bis 28 Tage (Kalendertage) vor Anreisetermin: kostenlos
Bis 21 Tage vor Anreisetermin: 50% der gesamten Pensionskosten,
bis 14 Tage vor Anreisetermin 75%,
danach 100% der gesamten Pensionskosten abzüglich ggfs. vereinbarter Zuschläge (Medikamentengabe, Rüdenbinde)
Tagesbetreuung:
Absage bis 48 Stunden vorher: kostenlos
Bis 24 Stunden vorher: 50% der Tagesbetreuungskosten
Bis 12 Stunden vorher: 75% der Tagesbetreuungskosten
Darunter: 100%
Beim Abo keine Stornierungskosten
Allgemein:
• Keine Erstattung bei früherer Abholung egal aus welchen Gründen und zu welchem
Zeitpunkt.
• Bei verspäteter Abholung (ab 60 Minuten) berechnen wir den Pensions- statt den
Tagespreis beim Abholen.
• Kein Abholen oder Bringen am Wochenende oder an Feiertagen - Absprachen ggfs. möglich - Aufschlag 50%.
20. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.
21. Die persönlichen Vertragsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.
22. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die vertragsschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.